Was ist der Unterschied zwischen Z- und X-Bericht?
Z-Bericht
Der Tagesabschluss – auch Z-Bericht genannt – stellt die Abrechnung eines Berichtszeitraums dar und sollte immer am Ende eines Geschäftstages ausgeführt werden. Er dokumentiert den Umsatz innerhalb eines Tages, das heißt den Umsatz, welcher zwischen dem letzten Z-Bericht und diesem generiert wurde. Er weist unter anderem neben den Ein-/Ausgaben die Umsatzsteuer und die Zahlungsmittel des Zeitraums aus. Dieser Bericht gilt als Nachweis und ist aufbewahrungspflichtig.
X-Bericht
Der X-Bericht zeigt den aktuellen Kassenbestand und ist nicht aufbewahrungspflichtig.