KassenSichV 2020
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Die KassenSichV ab 2020 beschreibt das „Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen“. Das Gesetz gilt für alle digitalen Kassensysteme und Registrierkassen. Der Gesetzgeber will dadurch Steuerhinterziehung und Betrug durch Manipulation von Kassensystemen vermeiden. Die KassenSichV gibt vor, dass eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) genutzt werden muss.